Mediation im Bezirk Schärding - Josef Hamedinger
Mediation bedeutet „Vermittlung, vermitteln“. Die Mediation ist ein Vermittlungsverfahren in Konfliktfällen. Das Besondere daran ist die Beteiligung eines unparteiischen Dritten. Ziel einer Mediation ist die Einigung im Interesse der Konfliktparteien, die sich vertraglich zur Umsetzung verpflichten. Zum Leben gehören Konflikte: unter Ehe- und Lebenspartner, mit Familienangehörigen, Freunden, Nachbarn, Kollegen, Vorgesetzten, zwischen Erben, Eigentümern und Geschäftspartnern usw.
Ganz gleich, wem Sie im Konflikt gegenüberstehen – Mediation kann Ihnen zu einer langfristigen tragfähigen Regelung verhelfen. Sie gewinnen dadurch Zeit, Selbstbestimmung und Lebensqualität.
Wirtschaftsmediation
Die Wirtschaftsmediation ist eine Methode zur außergerichtlichen Konfliktklärung. Dabei kann ich bei sowohl sich ankündigenden als auch bereits bestehenden innerbetrieblichen oder zwischenbetrieblichen Konflikten zur Klärung beitragen.
Die Wirtschaftsmediation ist unbürokratisch, effizient, vertraulich und in allen Konfliktsituationen einsetzbar. Das Ziel liegt darin, dass für alle beteiligten Personen eine tragfähige, einvernehmliche Lösung erarbeitet wird.
In folgenden Bereichen hilft die Wirtschaftsmediation bei der Lösung:
- Konflikte innerhalb Teams oder Abteilungen
- Konflikte zwischen Arbeitern und Vorgesetzten
- Konflikte, welche durch Umstrukturierung entstehen
- Kompetenzstreitigkeiten
- Kunden – Lieferanten Konflikte
Für ein unverbindliches Auftragsklärungsgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Gruppenmediation
In Gruppen mit unterschiedlicher Teilnehmerzahl ist die Mediation ebenfalls möglich. Je mehr Menschen sich an der Konfliktlösung beteiligen, desto besser werden die Zusammenhänge des Konfliktes ersichtlich. Die Transparenz der Bedürfnisse sowie die Ausarbeitung von Lösungsoptionen durch die Beteiligten, erweitern das Lösungsspektrum.
Scheidungsmediation
Bei der Scheidungsmediation ist im Gegensatz zu anderen Mediationsfeldern vieles gesetzlich geregelt, wie zB Unterhalts- und Vermögensansprüche. Darum besteht für die Parteien die Verpflichtung, im Fall einer einvernehmlichen Scheidung eine Scheidungsfolgevereinbarung zu unterzeichnen, welche die geregelten Themen enthält.
Über die Großteils gesetzlich geregelten Themen können verschiedene Anliegen besprochen und vereinbart werden, wie beispielsweise:
- Finanzielle Unterstützung des ehemaligen Partners bei beruflichem Wiedereinstieg oder Kinderbetreuung
- Kontakte der Kinder zu neuen Partnern der Eltern oder weiteren Familienangehörigen
- Erziehung, Schule, Ausbildung der Kinder
- Krankheit des ehemaligen Partners oder des Kindes
- Zukunftssicherung der Kinder